„Hilflosigkeit der EU muss ein Ende haben“ Europäisches Parlament fordert neuen Mechanismus zum Schutz der Grundrechte in der EU
Ob das umstrittene Gesetz zur Einschränkung der Medienfreiheit in Ungarn oder illegale CIA-Geheimgefängnisse auf europäischem Boden – bereits mehrmals musste das EU-Parlament rechtstaatliche Missstände in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anprangern – ohne wirkliche Handhabe. Damit soll jetzt Schluss sein. Eine Mehrheit aus Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen fordert in einer am Donnerstag in Straßburg verabschiedeten Resolution, dass Grundrechtsverletzungen europäisch überwacht und im Ernstfall sanktioniert werden sollen.
Birgit Sippel, Innenexpertin der SPD-Europaabgeordneten: „Wenn auf nationaler Ebene gegen europäische Werte verstoßen wird, müssen wir auf europäischer Ebene reagieren können.“ Konkret schlagen die Europaabgeordneten die Einrichtung eines sogenannten ‚neuen Kopenhagener Mechanismus’ vor, der dafür sorgen soll, dass die Kopenhagener Beitrittskriterien auch nach einem EU-Beitritt weiterhin von den Mitgliedstaaten respektiert und eingehalten werden. Der Mechanismus könnte zeitnah durch einen Beschluss der EU-Kommission eingerichtet werden. „Rechtstaatlichkeit, Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und Schutz von Minderheiten dürfen kein Verfallsdatum haben“, unterstreicht Birgit Sippel.
In den vergangenen Jahren haben Regierungen in einigen Mitgliedstaaten wiederholt entweder nicht ausreichende Schritte gegen Grundrechtsverletzungen unternommen oder aber selbst massiv die Grundrechte ihrer Bürger eingeschränkt – ohne dass die EU wirklich etwas habe tun können. „Das ist auf Dauer nicht tragbar“, so Birgit Sippel. „Wir können es auch nicht unseren Bürgern vermitteln.“ Damit der Mechanismus Früchte trägt, brauche man zudem wirksame und verhältnismäßige Strafen, erläutert Birgit Sippel weiter, wie beispielsweise das zeitweise Einfrieren von EU-Fördermitteln.
Derzeit kann der Ministerrat nach Artikel 7 des EU-Vertrages schwerwiegende Grundrechtsverletzungen in einem Mitgliedstaat feststellen und im Ernstfall einstimmig bestimmte vertragsbasierte Rechte des betroffenen Mitgliedstaates aussetzen, wie etwa die Stimmrechte im Rat. Birgit Sippel: „Dieses Verfahren ist jedoch politisch so sensibel, dass es in der Praxis noch nie Anwendung gefunden hat. Daher ist es unzureichend für den Schutz der Grundrechte!“
Gemeinsame Grundrechtsindikatoren und eine regelmäßige Überprüfung ihrer Einhaltung sollen nun helfen. Eine Kontaktgruppe von Rat, Kommission und Parlament könnte dabei, unter Beteiligung eines unabhängigen Expertenausschusses, die effektive Implementierung sicherstellen.