Straßenbeleuchtung wieder nachts durchgängig in Betrieb nehmen

Die SPD-Ratsfraktion beantragt, der Rat der Stadt Werdohl möge in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschluss fassen:

Der Rat der Stadt Werdohl beschließt, die Straßenbeleuchtung wieder nachts durchgängig in Betrieb zu nehmen und die Maßnahme Nr. 57 „Reduzierung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung um ca. vier Stunden pro Nacht in Wohn- und Gewerbegebieten“ des Haushaltssanierungsplans ersatzlos wegfallen zu lassen.

Begründung

Durch die drohende Überschuldung der Stadt Werdohl, hat der Rat in seiner Sitzung am 26. März 2012 einen Antrag auf freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen gestellt. Diesem Antrag wurde entsprochen. Ein Haushaltssanierungsplan, der die Haushaltssanierung bis 2018 unter Nutzung der Konsolidierungshilfe des Landes und bis 2021 ohne diese Konsolidierungshilfe darstellt, musste aufgestellt werden. Dieser Haushaltssanierungsplan beinhaltet 69 Maßnahmen, die die Werdohlerinnen und Werdohler in einem erheblichen Umfang belasten. Eine dieser Maßnahmen war die Reduzierung der Beleuchtungszeiten der Straßenbeleuchtung um ca. 4 Stunden pro Nacht in Wohn- und Gewerbegebieten. Dadurch sollten Energiekosten in Höhe von ca. 21.000 Euro jährlich eingespart werden. Seit Juli 2013 wird die Straßenbeleuchtung in Wohn- und Gewerbegebieten in der Zeit von 0:00 – 4:00 Uhr abgeschaltet. Bei der Erarbeitung des Haushaltssanierungsplans im Rahmen des Stärkungspakts galt für die SPD-Fraktion der Grundsatz, dass die Auswirkungen einer Maßnahme im rechten Verhältnis zur Höhe der damit zu erzielenden Einnahmen stehen müssen. In zahlreichen kritischen Rückmeldungen zur „Nachtabschaltung“ wurde immer wieder auf die Einschränkungen und Gefahren hingewiesen, die von dieser Maßnahme ausgehen. Die Werdohlerinnen und Werdohler haben dabei deutlich gemacht, dass die Nachtabschaltung eben nicht diesem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, sondern als unzumutbar und völlig unangemessen angesehen wird. Dieser Auffassung schließt sich die SPD-Fraktion nach erneuter Diskussion des Themas an. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass der Konsolidierungsplan zwei Mal jährlich fortgeschrieben werden muss. Dabei sind Maßnahmen, die gestrichen werden, umgehend zu ersetzen. Um den Haushaltsausgleich und damit auch den Erhalt der weiteren Konsolidierungshilfe des Landes nicht zu gefährden, schlagen wir den Austausch der noch im Stadtgebiet vorhandenen energieintensiven Leuchten (HQ-Leuchten) zur Kostendeckung vor. Es werden sich Energieeinsparungen in einer noch von der Verwaltung zu prüfenden Höhe ergeben. Der zu erreichende Haushaltsausgleich in 2018 ist nicht gefährdet, da die aktuelle Projektionsrechnung für 2018 ein positives Jahresergebnis von 107.287 Euro prognostiziert. Das Jahresergebnis reduziert sich somit um 21.000 Euro auf 86.287 Euro.