SPD-Fraktion fordert Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 229 Altenmühle
Den meisten Verkehrsteilnehmern ist wohl bisher nicht bewusst gewesen, dass es
auf der B 229 zwischen Werdohl und Lüdenscheid (und umgekehrt)
nur einen kurzen Streckenabschnitt von etwa 350 Metern gibt, auf dem eine
Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden darf. Es handelt sich um das
Teilstück zwischen der Hitzblech- und der Rotenohler Kurve, ansonsten liegt
das Geschwindigkeitsband auf der etwa 12 km langen Bundesstraße 229 durch-
schnittlich zwischen 50 und 70 km/h.
Gerade dieser Streckenabschnitt ist jedoch besonders gefährlich, da sich hier die Einmündung der Landstr. nach Herscheid, sowie 2 gegenüberliegende Bushaltestellen der MVG und die Einfahrt zum Sportplatz Altemühle liegt. Grund genug, hier besonders vorsichtig zu fahren, meinen die Sozialdemokraten.
Als sich vor etwa 2 Jahren Bürger über diesen Zustand beschwerten, kurz zuvor war eine Frau von einem Pkwfahrer beim Überqueren der Fahrbahn tödlich verletzt worden, nahm die Stadtverwaltung dies zum Anlass, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Im Ergebnis lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei den meisten Fahrzeugführern unter70 km/h, aber es gab auch einige Ausreißer nach oben. Damit war die Angelegenheit für die Verwaltung offensichtlich erl. und man beließ es bei der 100 km/h Regelung.
„ Ich halte diese Schlussfolgerung für fatal und falsch! „ so Jürgen Henke, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion. „ Wenn die überwiegende Mehrzahl der Verkehrs-teilnehmer das allgemeine Geschwindigkeitsverhalten (zw. 50 und 70 km/h) auf diesem Streckenabschnitt tatsächlich auch fährt, dann sollte man dies auch so sanktionieren. Möglicherweise wäre dann der kürzlich so folgenschwere Motorradunfall an dieser Stelle zu verhindern gewesen.“
„ Uns geht es einzig und allein um die Sicherheit der dortigen Anwohner. von daher fordern wir die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb auf, die Geschwindigkeit auf diesem kurzen Teilstück auf 50 km/h zu begrenzen. Hierdurch werden unnötige Überholmanöver und kurzfristige ( 350m-Strecke) Geschwindigkeitserhöhungen unterbunden,“ so lautete der Antrag, den Jürgen Henke in der Sitzung des USTEA vortrug.